Stefan Huster ist seit 2004 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie.
Nach einem Studium der Rechtswissenschaft und der Philosophie in Bielefeld und Frankfurt/M. wurde er 1993 an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg promoviert und habilitierte sich 2001 dort auch für die Fächer Staats- und Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Europarecht und Rechtsphilosophie.
Von 2002 bis 2004 war er (zunächst vertretungsweise) Universitätsprofessor an der FernUniversität in Hagen.
Er ist Mitglied der Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften und seit 2019 Vorsitzender bzw. seit 2023 stellvertretender Vorsitzender der Schiedsstelle nach § 130b SGB V zur Festsetzung von Erstattungsbeträgen für neue Arzneimittel. Seine Arbeitsschwerpunkte sind das Verfassungs- und Gesundheitsrecht mitsamt ihren Grundlagenbezügen.