Die Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls liegen im Öffentlichen Recht und im Sozialrecht unter Berücksichtigung der rechtsphilosophischen Grundlagen. Ein besonderes Interesse besteht dabei an verfassungs- und gesundheitsrechtlichen Fragestellungen. Der Lehrstuhl ist eng verbunden mit dem Institut für Sozial- und Gesundheitsrecht und ständig an interdisziplinären Forschungsprojekten beteiligt.